BVfK-Wochenendticker 14. Oktober 2017  

kompetent - kritisch - konstruktiv

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Unternehmer sind nur dann gut, wenn sie ihre Waren und Leistungen halb verschenken.

 

Konzerne dürfen nicht länger mit Samthandschuhen angefasst werden!

 

Das Problem heißt Mainstream i.V.m. Political Correctness.

 

EuGH: „Die haben einen an der Waffel!“

 

Gefälschte Bewertungen auf Onlineportalen - 98 Prozent sind fragwürdig!

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 35: Google-AdWords-Anleitung Nr. 2

 

Neues aus der Rechtsabteilung: Wunderwaffe Sammelklage oder nur ein zahnloser Tiger?!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

kann man behaupten, der ZDF-Moderator Ulrich Kleber würde mit betriebswirtschaftlichem Halbwissen glänzen, wenn er uns erklärt, dass der Verbraucher Nachteile hat, weil es keine billigen Air-Berlin Flüge mehr gibt? 

Ich meine nein, denn das, was in wohlklingende Worte verpackt und mit ein paar Fachbegriffen gespickt ist, hat mit Betriebswirtschaft überhaupt nichts zu tun, sondern ist reine Ideologie:

Alles zum Wohle der Verbraucher und Unternehmer sind nur dann gut, wenn sie ihre Waren und Leistungen halb verschenken.

Gott-sei-dank gibt es Kartellbehörden, die einigermaßen über fairen Wettbewerb wachen und zumindest theoretisch gegen Dumpingpreise vorgehen. Denn ein solches Wirtschaften schadet am Ende allen:

Zunächst der um solides Unternehmertum bemühten Konkurrenz, die im harten Preiskampf auf gesunde Gewinne verzichten muss. Dann geht es an die Arbeitsplätzen, die bei ruinös wirtschaftenden Unternehmen schließlich verloren gehen. Am Ende leidet dann auch der bis zum Entmündigung geschützte Verbraucher, der einer längst als defizitär bekannten Airline große Summen weit im Voraus überweisen hat und sich nun wundert, dass ihm kein Verbraucherschützer dieses Geld zurück gibt. 

Halten wir fest:
– Unternehmergewinne sind nichts Unanständiges. Sie sind ein absolutes Muss und zur Sicherung von Existenzen und Arbeitsplätzen dringend erforderlich.

 – Das Leben ist nicht nur für Unternehmer voller Risiken, auch wenn nationaler Wohlstand die Politiker zu einem Wettrennen um den unübertroffenen Schutz des Verbrauchers liefert. Doch dieses Gefühl von Sicherheit ist trügerisch, denn es trainiert den Beglückten die Urinstinkte ab, die sie zur Vorsicht mahnen und treiben sie in die Arme von Gauklern, Internetschummlern und Lockvogelanbietern.

– Konzerne, insbesondere schlecht wirtschaftende, dürfen nicht länger mit Samthandschuhen angefasst werden. Das sichert am Ende weder niedrige Preise, noch Arbeitsplätze. 

Zurück zum sicherlich guten Journalisten Ulrich Kleber. Wo ist das Problem?

Das Problem heißt Mainstream i.V.m. Political Correctness. Es erzeugt bei immer mehr Menschen das schleichende Gefühl, dass da jemand (nicht nur Herr Kleber) auftritt, der uns, mit intellektuellem Heiligenschein dekoriert, die Welt erklärt, wie wir sie wahrscheinlich alle gerne hätten, sie jedoch nie sein wird.

Genauso wenig wird die Welt allerdings mit einfachen Wahrheiten funktionieren, auch wenn es noch so verständlich ist, dass sich diejenigen, deren Unwohlsein wächst, von der etablierten publizistischen und politischen Klasse abwenden und das Bedürfnis nach klaren Worten haben:

> „Das wird man ja wohl mal sagen dürfen…!“  

> > „Aber so etwas ist doch weder Mainstream, noch entspricht es der Political Correctness!“

>>> „Scheißegal!“

Denn, verehrte BVfK-Mitglieder: Was raus muss, muss raus und wer eine scharfe politische Diskussion nicht aushält, sollte Gärtner werden. Sorry, liebe Gärtner.

Was hat das jetzt mit Autohandel zu tun?

Der u.a. für den Autohandel zuständige VIII: Zivilsenat des BGH fällt, seitdem dort der Vorsitz gewechselt hat, Urteile zum größer werdenden Nachteil  des Autohandels, die sich nicht nur damit erklären lassen, dass man ja schließlich dem EuGH zu folgen habe - und der liegt nach Meinung von Fachleuten so etwas von daneben, dass man politisch unkorrekt sagen könnte: „Die haben einen an der Waffel!“ 

Leider merken sie es nicht, denn in ihrer Welt ist alles richtig und logisch. Wenn sich dennoch mal kleine Argumentationslücken ergeben, wird darüber nach dem Motto: „was nicht sein kann, das nicht sein darf!“ hinweggegangen.

Doch Verbraucherschutz hat seine Grenzen und die werden dort deutlich, wo potente Konzerne ihre Lobbyisten von der Leine lassen. Dann erlebt man nicht nur bei Air-Berlin, sondern auch im Falle Hyundai eine Großzügigkeit beim Umgang mit  Rechtsverstößen, die einen BVfK-Vorstand fast zur Verzweiflung und manchen freien Kfz-Händler an den Rand des Ruins treiben.

Resümee: Wir müssen sehr dicke Bretter bohren und dies geht nicht mit dem Presslufthammer – allerdings kommt man mit dem Werkzeug eines Zahnarztes auch nicht weiter.

Die Kunst der Diplomatie liegt nicht in der Mitte, sondern in der Entwicklung einer Vielzahl von Werkzeugen und deren wirkungsvollem Einsatz.

Wirkungsvoll ist immer das „Miteinander reden“ und dafür stehen nicht Kontakte zur Kanzlerin, zum Präsident der Europäischen Kommission, zur Vorsitzenden des VIII. BGH-Senats, sondern zu vielen, die auf den entscheidenden unteren Ebenen wirken, wozu auch ein enges Netzwerk von Verbänden vom ZDK, über den ADAC, die Wettbewerbszentrale, den BVMW, der DEUVET, dem EAIVT, dem VDAT u.v.a.m. zählt.

Gemeinsam arbeiten wir an den ganz großen Aufgaben, wozu u.a. derzeit die Problematik rund um die Preisbewertungssystem von Autoscout24 und mobile.de zählen. Wenn der BVfK hier nicht in der gewünschten Lautstärke öffentlich anprangert, dann bedeutet dies nicht, dass wir untätig sind. Wir machen es derzeit nur recht leise, weil wir dies für erfolgversprechender halten.

Es passiert also immer etwas und wer mehr darüber wissen möchte, kann gerne in Bonn auf einen Kaffee vorbei kommen, denn dann können wir auch das erzählen, was wir hier nicht schreiben wollen.

Sie werden überzeugt sein: Die machen

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Gefälschte Bewertungen auf Onlineportalen - 98 Prozent sind fragwürdig!

Der Faktenfinder der ARD-Tagesschau entlarvt online-Bewertungen:

Zitate aus dem Bericht vom 13. Oktober 2017:

„.. Laut einer Studie des Branchenverbandes bitkom sind Kundenbewertungen "das wichtigste Entscheidungskriterium beim Online-Shopping". Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält allerdings "98 Prozent aller Bewertungen" im Netz für fragwürdig…  

„… Online-Bewertungssysteme sind Systeme, die zum Missbrauch einladen …“

Bewertungsverkäufer: „… Eine Bewertung für Amazon oder Ebay ist ohne verifizierten Kauf zum Preis von 14,95 Euro zu haben. Für zehn Rezensionen, von denen die Hälfte verifiziert ist, werden 189,95 Euro fällig. 30 Facebookbewertungen kosten 279,95 Euro…“

„… Seinen Firmensitz hat der Anbieter … in Zypern angemeldet. Dazu heißt es auf der Homepage: Nach geltendem Recht in Deutschland ist der Kauf von Bewertungen ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Deshalb vermitteln wir Ihnen Bewertungen. Sie tragen so kein Risiko, denn Sie kaufen keine, sondern lassen sich von qualifizierten Produkttestern bewerten, die das freiwillig machen. Sollte es trotzdem zu Fragen, Missverständnissen oder einer Abmahnung von einem Ihrer Mitbewerber kommen, sind Ihre Daten bei uns in Zypern sicher und nicht wie bei anderen Anbietern aus Deutschland…“

„…Über eine andere Webseite bietet dieselbe Firma auch an, negative Bewertungen löschen zu lassen - dieser Service kostet rund 170 Euro…“

„…Der Bewertungsverkäufer aus Zypern lässt sich auf seiner Website übrigens auch selbst bewerten. Alle Angebote haben dabei dieselbe Benotung: fünf Sterne…“

Hier geht´s zum vollständigen Artikel:

faktenfinder.tagesschau.de-manipulierte-kundenbewertungen

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Bild rechts: Marcel Manthey - Koordination BVfK-Digital

Unabhängigkeitserklärung Teil 35: Google-AdWords-Anleitung Nr. 2

 

In der vergangenen Woche habe ich kurz zum Einstieg in AdWords berichtet und wie und mit was man am besten beginnt.

Man kann sich einen recht guten Überblick über die Nutzer verschaffen, wenn man nicht nur die Keywords im Auge behält, sondern sich auch den Traffic einmal genauer unter die Lupe nimmt. Dazu eignet sich Google-Analytics ganz gut und es lässt sich auch nich mit dem AdWords-Konto verknüpfen. So entgeht Ihnen fast nichts mehr, denn sie sehen wo Ihre Besucher herkamen und wie diese sich auf Ihrer Seite verhalten. Das ist wichtig, denn so erkennt man was wirklich interessant auf Ihrer Seite ist und welche Inhalte wohlmöglich nicht richtig angesteuert oder präsentiert werden.

Mit diesen Informationen lassen sich dann Nutzer durch die Anzeigen auf bestimmte Inhalte lenken. Weniger attraktive Inhalte können Sie gegebenfalls optimieren oder erkennen vielleicht, dass es möglicherweise weniger Sinn macht weitere Energien in ein Thema zu stecken, wovon Sie persönlich vielleicht viel halten, der Rest der Nation sieht es aber anders (Es schauen eben nicht alle durch die selbe Brille...")

Fortsetzung folgt... Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey 

Kontakt:  m.manthey@bvfk.de

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Wunderwaffe Sammelklage oder nur ein zahnloser Tiger?!

 

Stellungnahme des BVfK zur Einführung einer Musterfeststellungsklage

Da nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die derzeit bestehenden zivilprozessualen Möglichkeiten der Bündelung von Ansprüchen sowie des kollektiven Rechtsschutzes nicht ausreichen, um die gerichtliche Rechtsverfolgung der Ansprüche einer Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucher wirksam auszugestalten, soll als neues Mittel der kollektiven Rechtsverfolgung in Verbraucherstreitigkeiten eine Musterfeststellungsklage eingeführt werden.

Aus diesem Grund hat das BMJV einen Diskussionsentwurf über ein Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage entworfen. Der BVfK hat sich hierzu mit einer umfassenden Stellungnahme geäußert. Nachfolgend möchten wir einige Auszüge aus dieser Stellungnahme zitieren:

Mit Blick auf den Mitgliederkreis des BVfK, kleine bis mittelständische freie Kfz-Händler, ist die geplante Einführung einer Musterfeststellungsklage mit erheblichen Risiken verbunden. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei den Geschäften der BVfK-Mitglieder nicht um standardisierte Massengeschäfte handelt, sondern um solche,  die grundsätzlich auf den individuellen Einzelfall zugeschnitten sind. Anders als bei den im Regierungsentwurf (RE) erwähnten Massengeschäften, stellen etwaige Fahrzeugmängel aufgrund der Tatsache, dass diese im Rahmen der Nacherfüllung von den Kfz-Händlern für die Verbraucher kostenlos behoben werden, wenn überhaupt nur einen geringen Nachteil dar. In der Praxis ist ein „rationales Desinteresse“ der Verbraucher im Verhältnis zu den dem Verband angehörenden freien Kfz-Händler gerade nicht festzustellen.

Am Beispiel des VW Abgasskandals werden die bedrohlichen Risiken für den freien Kfz-Handel im Falle einer Musterfeststellungsklage deutlich. Viele der BVfK-Mitgliedsunternehmen haben in der Vergangenheit Fahrzeuge mit dem vom Abgasskandal betroffenen Motor EA 189 verkauft. Obwohl diese Unternehmen die streitgegenständliche Software nicht verbaut und auch sonst keine Kenntnis von diesen Umständen hatten, werden Sie von den Käufern als deren Vertragspartner in einer Vielzahl von Fällen in Anspruch genommen. Eine Musterfeststellungsklage würde in dieser Konstellation aber nicht zur Lösung beitragen, denn damit würden sich die Ansprüche nicht gegen den verantwortlichen Hersteller, als eigentlichen Verursacher des Schadens richten, sondern gegen einen einzelnen Kfz-Händler, als Vorlage für vergleichbare Sachverhalte bei anderen Kfz-Betrieben. An dieser Stelle muss deutlich gemacht werden, dass jeder Kfz-Händler der ein Fahrzeug mit der sog. „Schummelsoftware“ verkauft hat, ebenso wie der Verbraucher, Leitragender und zugleich Opfer des Herstellerverhaltens ist. Würden die genannten Händler nunmehr mit einer Musterfeststellungsklage konfrontiert, wäre eine Existenzbedrohung nicht von der Hand zu weisen.

BVfK Anmerkung:

Das vom BMJV vorgeschlagene Instrument wird von Verbraucherschützern enorm überschätzt. Nach den gemachten Ausführungen wird deutlich, dass „Sammelklagen“ nicht das Allheilmittel für einen umfangreichen Verbraucherschutz darstellen. Einzelfallgerechtigkeit ist gerade mit Blick auf den aktuell andauernden Abgasskandal kaum möglich. Das liegt u. a. daran, dass die Fallkonstellationen zu individuell und unterschiedlich sind und es für die rechtliche Beurteilung allein schon einen gewaltigen Unterschied macht, ob die Fahrzeuge vom freien- oder vom Vertragshandel gekauft worden sind. Ein weiteres damit einhergehendes Problem ist, dass die geplante Musterfeststellungsklage dem Verursachungsprinzip nicht gerecht wird. Denn wenn der Kfz-Handel mit einem Musterfeststellungsverfahren als Nichtverursacher der Problematik konfrontiert wird, stellt dies eine gravierende existenzielle Bedrohung für die jeweiligen betroffenen Unternehmen dar. Diese Bedrohung trifft nicht nur die Kfz-Branche sondern alle Unternehmer, die Waren eines Herstellers, die sich als fehlerhaft erweisen, selbstständig vermarkten. Aufgrund der erheblichen erweist sich der Regierungsentwurf nach Auffassung des BVfK nicht reif für die Umsetzung in ein Gesetzesvorhaben.

Moritz Gross

BVfK-Rechtsabteilung

 

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 KÖLN MESSE - Jetzt bequem online anmelden zum BVfK-Gemeinschaftsstand!

Ab sofort finden Sie im BVfK-Mitgliederbereich alle Informationen zum BVfK-Gemeinschaftsstand auf der Retro Classics Cologne 2017. Die Anmeldung sowie vergünstigte Karten können Sie jetzt ebenfalls ganz bequem Online bestellen.

Die Seite mit Infos und Anmeldung finden Sie im Mitgliederbereich unter Aktuelles oder folgen Sie diesem Link:

>>> Infos und Anmeldung zur RCC 2017  (Bitte erst einloggen!)

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BVfK-Terminkalender:

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

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